Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): 

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten anhand eines Praxisbeispiels. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist seit 01.01.2023 in Kraft und betrifft seit 01.01.2024 auch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern in Deutschland. Immer mehr Unternehmen machen sich auf den Weg mehr Transparenz in ihre Lieferketten zu bringen und sind auch indirekt vom Gesetz betroffen. Insbesondere die Weitergabe der Verpflichtungen innerhalb der Lieferkette, stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. 

Per Webinar wollen wir konkret ein Praxisbeispiel beleuchten und die Umsetzung der einzelnen Sorgfaltspflichten durchspielen.

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Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG):

7. März, 10:00 - 12:00 Uhr (MEZ)

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten anhand eines Praxisbeispiels

Programm

  • Wer ist berichtspflichtig und welche Unternehmen gehören zum eigenen Geschäftsbereich?
  • Meschenrechtsbeauftragte/r
  • Unmittelbarer vs. Mittelbarer Lieferant 
  • Durchführung einer Risikoanalyse—generische vs. spezifische Risiken
  • Risikobewertung und Risikomanagement (Maßnahmen Definition) 
  • Hinweisgebertool und Beschwerdemanagement 
  • Welche Verpflichtungen gehen KMU ein? - Die Zusammenarbeit in der Lieferkette

Carla Everhardt und Katharina Schöne 

Referenten

Carla Everhardt

Carla Everhardt

Accociate Partner, Roedl&Partner
Katharina Schöne

Katharina Schöne

Senior Sales Executive, Cargodian GmbH