Das neue ElektroG III - ​​​​​​

Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler

Virtuelle Informationsveranstaltung
am Dienstag, 21. September 2021, 15:00 - 16:00 Uhr


Das ElektroG III setzt die WEEE-Richtlinie in Deutschland um und wird im Januar 2022 in Kraft treten. Das geänderte Gesetz soll zur Steigerung der Sammelmenge beitragen, da die Sammelziele für Altgeräte wiederholt nicht erreicht wurden. Dafür werden durch die Einbindung z.B. des Lebensmitteleinzelhandels oder zertifizierter Erstbehandlungsanlagen voraussichtlich mehr als 20.000 neue Rücknahmestellen in Deutschland geschaffen. Zudem werden neue Pflichten an Fullfilment-Dienstleister und Betreiber elektronischer Marktplätze sowie Hersteller und Bevollmächtigte adressiert.

In einem kurzen Webinar möchten wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen und Ihre Pflichten geben.

Gerne gehen die Referenten auch auf Ihre individuellen Fragen und Themen ein. Hierzu bitten wir Sie Ihre konkreten Fragestellungen im Vorfeld an jacqueline.escher@wuerzburg.ihk.de zu senden.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Informationen zum Ablauf.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Die Registrierung ist aktuell geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

Herzliche Grüße

Stefanie Roth
IHK Würzburg-Schweinfurt
Innovation und Umwelt
Tel. 0931 4194-362
E-Mail: stefanie.roth@wuerzburg.ihk.de

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Das neue ElektroG III

​​​​​​Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler

Dienstag, 21. September 2021, 15 - 16 Uhr

Programm

  • Ziele und Hintergründe des neuen ElektroG
     
  • Verpflichtungen für Hersteller von Elektrogeräten
     
  • Verpflichtungen für Importeure
     
  • Rücknahmeverpflichtungen für den Handel

 

Referenten

Maud Labeille

Maud Labeille

ECOLOGICON GmbH


Florian Werthmann

Florian Werthmann

ECOLOGICON GmbH


Kontakt: Stefanie Roth, IHK Würzburg-Schweinfurt