WEBINAR: Das neue Gesetz zur steuerlichen Forschungszulage

Funktionsweise, Antragstellung!

Virtuelle Informationsveranstaltung
am Donnerstag, 15. Oktober 2020, 15 - 16:30 Uhr


Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft. Damit wird die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland erhöht. Geschätzt wird, dass die Forschungszulage in den Jahren 2021–2024 in Höhe von 5,6 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden wird.

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Koalitionäre darauf verständigt, insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung einzuführen, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt.

Beim Forschungszulagengesetz (FZulG) handelt es sich um ein eigenständiges steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, mit dem die privatwirtschaftliche Forschung und Entwicklung gefördert wird. Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden; es gibt keine Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag für die FZul wurde - zumindest befristet - auf 4 Mio. Euro angehoben.

Doch wie funktioniert die Antragsstellung konkret? Welche Schritte gilt es zu beachten? Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen? Welche Rolle spielt die Bescheinigungsstelle bei der Beantragung? Antworten auf diese und weitere Fragen möchten wir gemeinsam mit Ihnen und unseren Referenten erörtern.

Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen und unseren Referenten das Thema steuerliche Forschungsförderung zu diskutieren.

Melden Sie sich noch heute verbindlich zu unserem kostenfreien gemeinsamen Webinar der nordbayerischen Industrie- und Handelskammern an!

Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Informationen zum Ablauf.

Die Registrierung ist aktuell geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

Herzliche Grüße

Stefanie Roth
IHK Würzburg-Schweinfurt
Innovation und Umwelt
Tel. 0931 4194-362
E-Mail: stefanie.roth@wuerzburg.ihk.de

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Das neue Gesetz zur steuerlichen Forschungszulage -

Virtuelle Infoveranstaltung zur Funktionsweise und Antragstellung

Donnerstag, 15.10.20, 15 - 16:30 Uhr

Agenda

Annette Mohaupt, Regierungsdirektorin, Bundesministerium der Finanzen

Karl Spangler, Dipl.-Kfm StB, Partner, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Vorsitzender des IHK Steuerausschusses, Regensburg, Mitglied des DIHK Steuerausschusses, Berlin

 

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IHK-Beteiligungen

Folgende bayerische IHKs sind an dieser Veranstaltung beteiligt:

Kontakt: Stefanie Roth, IHK Würzburg-Schweinfurt